RS Vwgh 2008/7/10 2008/16/0073

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Veröffentlicht am 10.07.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/13/0066 B 28. Juni 2006 RS 2

Stammrechtssatz

Wer einen Wiedereinsetzungsantrag auf das Verschulden eines Kanzleibediensteten stützt, hat schon im Antrag darzulegen, aus welchen Gründen ihn selbst kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008160073.X01

Im RIS seit

30.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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