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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/13/0066 B 28. Juni 2006 RS 2Stammrechtssatz
Wer einen Wiedereinsetzungsantrag auf das Verschulden eines Kanzleibediensteten stützt, hat schon im Antrag darzulegen, aus welchen Gründen ihn selbst kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden trifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008160073.X01Im RIS seit
30.12.2008Zuletzt aktualisiert am
26.03.2013