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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs1;Rechtssatz
Der Abgabentatbestand des § 27 Abs. 2 TabakStG ist dann erfüllt, wenn sich die Zweckbestimmung von Tabakwaren, die zunächst nicht für gewerbliche Zwecke in das Steuergebiet verbracht wurden, nach deren Verbringen ändert. Die von dem der Abgabenverkürzung hinsichtlich der Tabaksteuer Beschuldigten zugestandene Verwendung der Zigarren als Demonstrationsobjekte für die Funktionsweise von Humidoren stellt eine - der Steuerfreiheit nach § 29 Abs. 1 TabakStG schädliche - Verwendungsänderung der ins Steuergebiet verbrachten Zigarren dar. (Hier: Der Beschuldigte vertreibt in seinem Geschäft in Wien Raucherzubehör und Humidore.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005160077.X01Im RIS seit
26.08.2008Zuletzt aktualisiert am
08.06.2015