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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 2005 §60;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes - Mit rechtskräftigem Urteil wurde der Beschwerdeführer gemäß § 142 Abs. 1, § 143 zweiter Fall StGB wegen des Verbrechens des schweren Raubes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, weil er gemeinsam mit einem anderen einen Banküberfall verübt hatte, bei dem er gegen die anwesenden Personen eine Softgun-Pistole gerichtet hatte und er und sein Komplize ca. EUR 75.000,- erbeutet hatten. In Anbetracht dieser massiven Straftat des Beschwerdeführers und der daraus hervorleuchtenden, von ihm ausgehenden beträchtlichen Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und das Vermögen anderer Personen stehen der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen, insbesondere zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit, entgegen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008180334.A01Im RIS seit
17.11.2008Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009