RS Vwgh 2008/7/17 AW 2008/04/0037

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.07.2008
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
16/02 Rundfunk
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
PrTV-G 2001 §5 Abs7 Z1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Feststellung gemäß § 5 Abs. 7 Z. 1 PrTV-G (Erlöschen der Zulassung) - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5 Abs. 7 Z 1 PrTV-G festgestellt, dass die Beschwerdeführerin über einen durchgehenden Zeitraum von einem Jahr aus von ihr zu vertretenden Gründen keinen regelmäßigen Sendebetrieb entsprechend der ihr erteilten Zulassung ausgeübt hat, sodass diese Zulassung nach der genannten Gesetzesstelle erlösche. Die Feststellung der Nichtausübung des Sendebetriebes führt ex lege zum Erlöschen der Zulassung nach dem PrTV-G (§ 5 Abs. 7 Z 1 leg. cit). Da der angefochtene Feststellungsbescheid somit zu einem Rechtsverlust führt, kann mit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ein Aufschub dieser Bescheidwirkungen erreicht werden; der angefochtene Bescheid ist daher einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich (vgl. in diesem Zusammenhang den hg. Beschluss vom 26. Juli 2005, Zl. AW 2005/04/0037).

Schlagworte

Vollzug Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Diverses Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008040037.A01

Im RIS seit

25.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten