Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Stattgebung - Feststellung gemäß § 5 Abs. 7 Z. 1 PrTV-G (Erlöschen der Zulassung) - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5 Abs. 7 Z 1 PrTV-G festgestellt, dass die Beschwerdeführerin über einen durchgehenden Zeitraum von einem Jahr aus von ihr zu vertretenden Gründen keinen regelmäßigen Sendebetrieb entsprechend der ihr erteilten Zulassung ausgeübt hat, sodass diese Zulassung nach der genannten Gesetzesstelle erlösche. Die Feststellung der Nichtausübung des Sendebetriebes führt ex lege zum Erlöschen der Zulassung nach dem PrTV-G (§ 5 Abs. 7 Z 1 leg. cit). Da der angefochtene Feststellungsbescheid somit zu einem Rechtsverlust führt, kann mit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ein Aufschub dieser Bescheidwirkungen erreicht werden; der angefochtene Bescheid ist daher einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich (vgl. in diesem Zusammenhang den hg. Beschluss vom 26. Juli 2005, Zl. AW 2005/04/0037).
Schlagworte
Vollzug Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Diverses Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008040037.A01Im RIS seit
25.11.2008Zuletzt aktualisiert am
26.11.2008