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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/21/0228Rechtssatz
Zwar kann ein "Ereignis" iSd § 71 Abs 1 Z 1 AVG auch in einem Rechtsirrtum bestehen. Dieser kann darüber in Betracht kommen, dass bereits die Hinterlegung eines Zustellstücks und nicht erst dessen Behebung die Wirkung der Zustellung begründet. Bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt ist dieser Irrtum allerdings durch entsprechendes Nachfragen zu beseitigen (Hinweis E 30. April 2003, 2001/03/0183).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007210227.X02Im RIS seit
15.08.2008Zuletzt aktualisiert am
19.02.2009