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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/21/0055 E 17. Juli 2008 RS 2Stammrechtssatz
Für die Zulässigkeit des Ladungsbescheides ist wesentlich, dass der Fremdenpolizeibehörde jedenfalls nicht von vornherein unterstellt werden kann, sie werde aus Anlass des persönlichen Erscheinens des Fremden gegen diesen Zwangsmaßnahmen ergreifen, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorlägen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008210386.X01Im RIS seit
29.08.2008Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009