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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Voraussetzung für eine Beschlagnahme nach § 29 Abs. 4 PMG 1997 ist ua das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 legcit. Es muss daher bei der Behörde der begründete Verdacht bestehen, dass die zu beschlagnahmenden "Gegenstände" (Pflanzenschutzmittel) nicht den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Diese Voraussetzung muss - im Hinblick auf den ua zu sichernden Zweck des Inverkehrbringens von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (vgl. § 3 Abs. 1 PMG 1997) und die mit der Beschlagnahme erfolgende Eigentumsbeschränkung - auch zum Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides weiterhin gegeben sein.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006070154.X03Im RIS seit
18.08.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013