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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §105;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/07/0093 E 24. Juli 2008Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0131 E 22. Februar 1994 RS 6(Hier: Errichtung einer Kleinkläranlage)Stammrechtssatz
Aus der Verwendung der Worte "sollen" und "grundsätzlich" in § 3 Abs 1 Allg AbwasseremissionsV 1991 geht hervor, daß es sich bei dieser Bestimmung um eine generelle Richtlinie handelt, die keinen zwingenden Charakter hat und für sich alleine keine Handhabe für die Versagung einer wasserrechtlichen Bewilligung (hier einer biologischen Abwasserbeseitigungsanlage) bietet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070095.X03Im RIS seit
18.08.2008Zuletzt aktualisiert am
13.06.2012