RS Vwgh 2008/7/24 2007/07/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.07.2008
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §105;
WRG 1959 §32;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/07/0093 E 24. Juli 2008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0131 E 22. Februar 1994 RS 6(Hier: Errichtung einer Kleinkläranlage)

Stammrechtssatz

Aus der Verwendung der Worte "sollen" und "grundsätzlich" in § 3 Abs 1 Allg AbwasseremissionsV 1991 geht hervor, daß es sich bei dieser Bestimmung um eine generelle Richtlinie handelt, die keinen zwingenden Charakter hat und für sich alleine keine Handhabe für die Versagung einer wasserrechtlichen Bewilligung (hier einer biologischen Abwasserbeseitigungsanlage) bietet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070095.X03

Im RIS seit

18.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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