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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/07/0093 E 24. Juli 2008Rechtssatz
Bei einem Bewilligungsprojekt (hier: Kleinkläranlage) gemäß § 104 Abs 1 lit d WRG 1959 ist zwar die Frage, ob "Vorteile im allgemeinen Interesse zu erwarten" sind, im Rahmen der Vorprüfung zu überprüfen; ein Nichtvorliegen von Vorteilen im allgemeinen Interesse ist aber keinesfalls mit einer Verletzung öffentlicher Interessen gleichzusetzen und kann für sich allein daher auch nicht die Versagung einer beantragten Bewilligung tragen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070095.X06Im RIS seit
18.08.2008Zuletzt aktualisiert am
13.06.2012