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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0152 E 31. Jänner 1995 RS 1Stammrechtssatz
Selbst das Vorhandensein einzelner Mängel bei Abfindungsgrundstücken zieht für sich allein noch nicht die Gesetzwidrigkeit der Abfindung nach sich. Entscheidend ist ein Gesamtvergleich des Altbesitzes mit der gesamten Abfindung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070072.X01Im RIS seit
08.08.2008Zuletzt aktualisiert am
06.04.2009