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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §10 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/07/0013Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/07/0010 E 15. November 1994 RS 1Stammrechtssatz
Ein Rechtsmittel kann namens der Agrargemeinschaft durch den Obmann nur dann rechtswirksam erhoben werden, wenn das Rechtsmittel durch einen entsprechenden Beschluß des zuständigen Organes der Agrargemeinschaft gedeckt ist, sofern nach der Verwaltungssatzung ein solcher erforderlich ist (Hinweis E 15.12.1987, 87/07/0042, VwSlg 12594 A/1987).
Schlagworte
Vertretungsbefugter juristische PersonMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONHandlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches RechtMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070100.X02Im RIS seit
24.09.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013