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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §10 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0157Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/07/0100 E 24. Juli 2008 RS 3Stammrechtssatz
Bei der Erhebung von Rechtsmitteln durch eine Agrargemeinschaft (und auch von Beschwerden an den VwGH) kommt es nicht darauf an, ob der die Rechtmittelerhebung (Beschwerdeerhebung) tragende Ausschussbeschluss "rechtskräftig" wurde, sondern allein darauf, dass dieser innerhalb der Rechtmittelfrist gefasst und kundgemacht wurde (Hinweis E 18. November 2004, 2003/07/0134).
Schlagworte
Vertretungsbefugter juristische PersonMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070150.X03Im RIS seit
24.09.2008Zuletzt aktualisiert am
05.11.2010