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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/09/0231 E 16. Oktober 2008Rechtssatz
Dem im Ausländerbeschäftigungsgesetz geregelten Beschäftigungsbegriff (§ 2 Abs. 2) in Verbindung mit der nachfolgenden Regelung des Arbeitgeberbegriffs (§ 2 Abs. 3) ist eindeutig zu entnehmen, dass im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung (im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes) neben dem als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskräfte zu behandelnden Überlasser auch der Beschäftiger einem Arbeitgeber gleichzuhalten ist. Demnach können sowohl der Beschäftiger als der Überlasser (von überlassenen Arbeitskräften) Täter einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG sein (Hinweis E 6. März 1997, 95/09/0342).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008090029.X01Im RIS seit
23.09.2008Zuletzt aktualisiert am
09.01.2013