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E000 EU- Recht allgemeinNorm
11997E039 EG Art39;Rechtssatz
Die in der - im vorliegenden E zitierten - Rechtsprechung des EuGH angeführten Merkmale zur Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit entsprechen auch der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit im Sinne des AuslBG.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61994J0107 Asscher VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008090163.X03Im RIS seit
23.09.2008Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013