Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Der Spruch eines Disziplinarerkenntnisses stellt gegenüber den diesem vorangehenden Verfahrensschritten des Einleitungsbeschlusses und des Verhandlungsbeschlusses eine weitere und die letzte im Disziplinarverfahren erfolgende Konkretisierung der gegen einen Beschuldigten erhobenen Vorwürfe dar.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Inhalt des Spruches Diverses "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006090145.X01Im RIS seit
15.09.2008Zuletzt aktualisiert am
27.11.2008