RS Vwgh 2008/8/8 2006/09/0145

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.08.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §59 Abs1;
LDG 1984 §69;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Der Spruch eines Disziplinarerkenntnisses stellt gegenüber den diesem vorangehenden Verfahrensschritten des Einleitungsbeschlusses und des Verhandlungsbeschlusses eine weitere und die letzte im Disziplinarverfahren erfolgende Konkretisierung der gegen einen Beschuldigten erhobenen Vorwürfe dar.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Inhalt des Spruches Diverses "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006090145.X01

Im RIS seit

15.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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