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E000 EU- Recht allgemeinNorm
11997E039 EG Art39;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/09/0093 E 30. Jänner 2006 RS 4(Hier: sachverhaltsbezogene Ausführungen über das Vorliegen eines Unterordnungsverhältnisses.)Stammrechtssatz
Ausgehend von den im vorliegenden E zitierten Rechtssätzen des Urteils des EuGH vom 20. November 2001, C-268/99, erscheint es im Beschwerdefall gleichgültig, ob ein Arbeitsvertrag, eine Beschäftigung oder Arbeitnehmerähnlichkeit im Sinne der inländischen Bestimmungen des AuslBG vorliegt (siehe auch Geiger, EG-Vertrag, 1993, S. 147, RNr. 6). Vielmehr kommt es allein auf das Unterordnungsverhältnis an, wobei diesbezüglich zwischen Gemeinschaftsrecht und innerstaatlichem Recht kein Unterschied besteht.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61994J0107 Asscher VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008090163.X04Im RIS seit
23.09.2008Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013