RS Vwgh 2008/8/8 2006/09/0145

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.08.2008
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §59 Abs1;
LDG 1984 §69;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Hat die Behörde als verletzte Norm einen Erlass angeführt, ohne diesen im Wortlaut zu zitieren oder dessen Inhalt so bestimmt wiederzugeben, dass eine Überprüfung der Subsumtion einzelner dem Beschuldigten vorgeworfener Dienstpflichtverletzungen unter diese Norm möglich ist, so entspricht dies nicht den Bestimmtheitserfordernissen einer disziplinären Anschuldigung (Hinweis E 17. November 2004, Zl. 2001/09/0035).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Inhalt des Spruches Diverses "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006090145.X04

Im RIS seit

15.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten