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23/04 ExekutionsordnungNorm
BDG 1979 §112 Abs4 impl;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung (Hinweis E vom 21. Jänner 1998, Zl. 95/09/0186) die Heranziehung der Sätze der Existenzminimum-Verordnung (jetzt 2003, BGBl. II Nr. 125) als Maßstab für die Berechnung des notwendigen Lebensunterhaltes u.a. im Sinne des § 40 HDG anerkannt. (Hier: Dass der dem Enthobenen verbleibende verkürzte Monatsbezug im Sinne der vorgenommenen Berechnung etwa den nach der Existenzminimum-Verordnung unpfändbaren Betrag unterschreite, behauptet der Enthobene nicht und ergibt sich auch bei einer richtigen Berechnung nicht.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007090314.X07Im RIS seit
15.09.2008Zuletzt aktualisiert am
24.02.2015