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19/05 MenschenrechteNorm
AVG §19;Rechtssatz
Art. 6 EMRK ist nur dann verletzt, wenn sich eine Verurteilung ausschließlich oder in wesentlichen Punkten auf die Aussagen von Zeugen stützt, die der Beschuldigte nie befragen konnte (vgl. so etwa im Fall des Erkenntnisses des EGMR vom 14. Juni 2005, Zl. 69116/01, Mayali gegen Frankreich).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007090242.X02Im RIS seit
11.09.2008Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013