RS Vwgh 2008/8/8 2007/09/0242

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.08.2008
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19;
MRK Art6;
VStG §51g Abs3;
VStG §51i;

Rechtssatz

Art. 6 EMRK ist nur dann verletzt, wenn sich eine Verurteilung ausschließlich oder in wesentlichen Punkten auf die Aussagen von Zeugen stützt, die der Beschuldigte nie befragen konnte (vgl. so etwa im Fall des Erkenntnisses des EGMR vom 14. Juni 2005, Zl. 69116/01, Mayali gegen Frankreich).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007090242.X02

Im RIS seit

11.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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