Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StGB §12 Fall3;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aufenthaltsverbot - Der Beschwerdeführer wurde wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 12 dritter Fall, 142 Abs. 1, 143 erster Satz zweiter Fall StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Er hatte mit einem Fluchtfahrzeug vor einer Bankfiliale gewartet, während sein Komplize eine Pistole gegen eine Bankangestellte richtete und dieser damit und der Aufforderung "Geld her, gemma, gemma" einen Bargeldbetrag in der Höhe von EUR 13.124,-- abnötigte. Aus dem Fehlverhalten des Beschwerdeführers resultiert eine massive Gefährdung des großen öffentlichen Interesses an der Verhinderung der Gewaltkriminalität; der Gewährung von aufschiebender Wirkung stehen somit zwingende öffentliche Interessen im Sinn von § 30 Abs. 2 VwGG entgegen (so auch der hg. Beschluss vom 11. August 2006, AW 2006/18/0159).
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008180401.A01Im RIS seit
19.12.2008Zuletzt aktualisiert am
01.01.2009