RS Vwgh 2008/8/27 2006/15/0037

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.2008
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28;
EStG 1972 §2 Abs3 Z3;
EStG 1972 §23;
EStG 1988 §2 Abs3 Z3;
EStG 1988 §23;

Rechtssatz

Auch schon für Zeiträume vor der Geltung der LVO sind Tätigkeiten, die das typische Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes aufweisen, nur in Ausnahmefällen als Liebhaberei anzusehen (vgl. z. B. das hg. Erkenntnis vom 30. Jänner 1991, 90/13/0058).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150037.X03

Im RIS seit

24.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten