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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Rechtssatz
Auch schon für Zeiträume vor der Geltung der LVO sind Tätigkeiten, die das typische Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes aufweisen, nur in Ausnahmefällen als Liebhaberei anzusehen (vgl. z. B. das hg. Erkenntnis vom 30. Jänner 1991, 90/13/0058).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150037.X03Im RIS seit
24.09.2008Zuletzt aktualisiert am
29.03.2010