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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2;Rechtssatz
Aufwendungen für die Lebensführung können nicht mit Betriebsausgaben gleichgesetzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008150024.X01Im RIS seit
06.10.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013