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E6JNorm
62005CJ0240 Eurodental VORAB;Rechtssatz
Mit dem Fall des Zusammentreffens einer echten Steuerbefreiung einerseits mit einer unechten Steuerbefreiung andererseits hat sich der EuGH im Urteil vom 7. Dezember 2006, C-240/05, Eurodental, auseinander gesetzt. Er ist zum Ergebnis gelangt, dass in einem solchen Kollisionsfall die unechte Steuerbefreiung vorgeht (vgl. auch die Anmerkung zu diesem Urteil in taxlex 2007, 52). [Hier: Es kommt § 12 Abs. 16 UStG 1994 nicht zur Anwendung, weil diese Bestimmung eine steuerfreie Lieferung gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 leg. cit. voraussetzt und bei einer Kollision von echten Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug (zB Ausfuhrlieferungen) und unechten Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug (hier Veräußerung eines Fahrzeuges, für das ein Vorsteuerabzug nicht möglich war) die unechte Steuerbefreiung vorgeht.]
Gerichtsentscheidung
EuGH 62005J0240 Eurodental VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150127.X04Im RIS seit
08.10.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013