RS Vwgh 2008/8/27 2006/15/0150

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Veröffentlicht am 27.08.2008
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §93;

Rechtssatz

Eine Berufung auf eine nicht zutreffende Rechtsgrundlage macht einen Bescheid noch nicht rechtswidrig, sofern er mit der objektiven Rechtslage übereinstimmt (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 24. August 2006, 2002/17/0164).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150150.X02

Im RIS seit

24.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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