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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs3;Rechtssatz
Durchlaufende Posten sind Beträge, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden. Sie haben bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 außer Ansatz zu bleiben haben (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7. Juni 2005, 2001/14/0187).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150149.X01Im RIS seit
24.09.2008Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009