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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0147 E 27.08.20082008/15/0192 E 27.08.2008Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/15/0116 E 15. Jänner 2008 RS 5Stammrechtssatz
Soweit in der Literatur die Ansicht vertreten wird (vgl. Atzmüller/Mayr, RdW 646/2004), die Konvertierung stelle in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Verbindlichkeitstausch dar, der auch bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner zu einer Gewinnrealisierung führen müsse, ist dem entgegenzuhalten, dass in der bloßen mit dem bisherigen Schuldner getroffenen Vereinbarung, eine bestehende Verbindlichkeit in einer anderen Währungseinheit zurückzuzahlen, kein Erwerb eines "anderen Wirtschaftsgutes" liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008150127.X02Im RIS seit
27.09.2019Zuletzt aktualisiert am
27.09.2019