RS Vwgh 2008/8/28 2008/22/0039

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Veröffentlicht am 28.08.2008
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §10 Abs4;

Rechtssatz

Der bisherige Zeitraum des Aufenthalts des Fremden im Bundesgebiet, der sich auf eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach dem AsylG 1997 stützt, sowie der Umstand, dass der Fremde in einem aufrechten Dienstverhältnis steht und "auch über eine aufrechte Beschäftigungsbewilligung" verfügt, stellen keinen besonders berücksichtigungswürdigen Fall iSd § 10 Abs 4 FrG 1997 dar (Hinweis E 3. Mai 2005, 2005/18/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008220039.X01

Im RIS seit

30.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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