RS Vwgh 2008/8/28 2008/22/0271

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Veröffentlicht am 28.08.2008
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §21 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/18/0280 E 28. April 2008 RS 2(hier nur der zweite Satz)

Stammrechtssatz

Beim Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Familienangehöriger" iSd § 47 Abs. 1 und 2 NAG 2005 handelt es sich um einen Erstantrag iSd § 21 Abs. 1 NAG 2005. Dem in dieser Bestimmung verankerten Grundsatz der Auslandsantragstellung folgend muss die Fremde daher grundsätzlich den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Ausland stellen und die Entscheidung darüber im Ausland abwarten (Hinweis E 31. März 2008, 2007/18/0286).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008220271.X01

Im RIS seit

29.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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