RS Vwgh 2008/8/28 2008/22/0164

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Veröffentlicht am 28.08.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

MRK Art8;
NAG 2005 §46 Abs4;
NAG 2005 §72;
NAG 2005 §73 Abs4;
NAG 2005 §74;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/22/0165

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/21/0247 E 26. September 2007 RS 3(hier erster Satz und zweiter Satz ohne den letzten Halbsatz)

Stammrechtssatz

Im Fall eines am Maßstab der Rechtsprechung des EGMR ausnahmsweise "direkt" aus Art. 8 MRK ableitbaren Anspruches auf "Familiennachzug" ist ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung einzuräumen (Hinweis E VfGH 8. Oktober 2003, G 119/03 ua, VfSlg 17013; Urteil EGMR 31. Jänner 2006, Rodrigues da Silva und Hoogkamer gegen die Niederlande, Beschwerde Nr. 50435/99). Hierbei dürfte es sich in der Praxis um sehr wenige Fälle handeln, auch wenn davon nicht nur der eigentliche Nachzug von im Ausland befindlichen Angehörigen der Kernfamilie zu einer hier niedergelassenen "Ankerperson" erfasst ist, sondern auch durch die Versagung von Erstniederlassungsbewilligungen bewirkte unzulässige Eingriffe in einen aus Art. 8 MRK ableitbaren Anspruch auf Verbleib bei einem Angehörigen in Österreich. Bei Letzteren kann es sich jedenfalls nur um "Nachzugsfälle" handeln, in denen unter dem Gesichtspunkt des Art. 8 MRK auch eine Ausweisung unzulässig wäre.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008220164.X01

Im RIS seit

25.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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