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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
MRK Art8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/22/0165Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/21/0247 E 26. September 2007 RS 3(hier erster Satz und zweiter Satz ohne den letzten Halbsatz)Stammrechtssatz
Im Fall eines am Maßstab der Rechtsprechung des EGMR ausnahmsweise "direkt" aus Art. 8 MRK ableitbaren Anspruches auf "Familiennachzug" ist ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung einzuräumen (Hinweis E VfGH 8. Oktober 2003, G 119/03 ua, VfSlg 17013; Urteil EGMR 31. Jänner 2006, Rodrigues da Silva und Hoogkamer gegen die Niederlande, Beschwerde Nr. 50435/99). Hierbei dürfte es sich in der Praxis um sehr wenige Fälle handeln, auch wenn davon nicht nur der eigentliche Nachzug von im Ausland befindlichen Angehörigen der Kernfamilie zu einer hier niedergelassenen "Ankerperson" erfasst ist, sondern auch durch die Versagung von Erstniederlassungsbewilligungen bewirkte unzulässige Eingriffe in einen aus Art. 8 MRK ableitbaren Anspruch auf Verbleib bei einem Angehörigen in Österreich. Bei Letzteren kann es sich jedenfalls nur um "Nachzugsfälle" handeln, in denen unter dem Gesichtspunkt des Art. 8 MRK auch eine Ausweisung unzulässig wäre.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008220164.X01Im RIS seit
25.09.2008Zuletzt aktualisiert am
13.04.2010