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L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe BurgenlandNorm
ABGB §947;Rechtssatz
Der Anspruch des Geschenkgebers gegen den Geschenknehmer gemäß § 947 ABGB stellt einen Rechtsanspruch zur Deckung des Lebensbedarfes des Hilfeempfängers iSd § 47 Bgld SHG dar. Bei einem Geschenknehmer handelt es sich jedoch nicht um eine Person, die (bereits aus diesem Grund) iSd § 45 Abs. 1 Bgld SHG "gesetzlich oder vertraglich zum Unterhalt" des Sozialhilfe empfangenden Geschenkgebers verpflichtet wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007100020.X03Im RIS seit
08.10.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013