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20/02 FamilienrechtNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Einem Beschluss des Bezirksgerichts über eine einvernehmliche Scheidung einer Ehe sind nur die aufgrund der Bestimmung des § 55a Abs. 1 EheG für eine Scheidung im Einvernehmen vorausgesetzten Formalangaben zu entnehmen. Einer solchen Urkunde kommt somit in Hinblick auf Natur und Zweck der vom Fremden geschlossenen Ehe kein entscheidender Beweiswert zu.
Schlagworte
Beweismittel UrkundenBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007180639.X01Im RIS seit
24.09.2008Zuletzt aktualisiert am
16.02.2011