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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/08/0159 E 29. Juni 2005 RS 1Stammrechtssatz
Das Vorliegen von - nach Auffassung der Behörde - ausreichenden und eindeutigen Beweisergebnissen für die Annahme einer bestimmten Tatsache rechtfertigt nicht die Auffassung, die Einvernahme der zum Beweis des Gegenteils geführten Zeugen sei nicht geeignet, zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen (Hinweis E 1.10.2001, 99/10/0279).
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen AllgemeinBesondere Rechtsgebietefreie Beweiswürdigung"zu einem anderen Bescheid"Beweiswürdigung antizipative vorweggenommeneAblehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008180541.X01Im RIS seit
22.10.2008Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009