RS Vwgh 2008/9/2 2006/18/0274

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Veröffentlicht am 02.09.2008
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Index

25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §60 Abs2 Z1;
FrPolG 2005 §60 Abs3;
FrPolG 2005 §86 Abs1;
FrPolG 2005 §87;
TilgG 1972 §6 Abs1;
TilgG 1972 §6 Abs2;

Rechtssatz

Eine allfällige Tilgung einer gerichtlichen Verurteilung hat zwar zur Folge, dass diese (bloße) Verurteilung nicht mehr für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 60 Abs. 2 Z. 1 iVm Abs. 3 FrPolG 2005 und daher nicht als "Orientierungsmaßstab" herangezogen werden kann, sie steht der Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Taten im Rahmen der nach § 86 Abs. 1 FrPolG 2005 vorzunehmenden Beurteilung des Gesamtfehlverhaltens des Fremden aber in keiner Weise entgegen (Hinweis E 18. März 2003, 2002/18/0198).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006180274.X02

Im RIS seit

10.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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