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25/04 Sonstiges StrafprozessrechtNorm
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z1;Rechtssatz
Eine allfällige Tilgung einer gerichtlichen Verurteilung hat zwar zur Folge, dass diese (bloße) Verurteilung nicht mehr für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 60 Abs. 2 Z. 1 iVm Abs. 3 FrPolG 2005 und daher nicht als "Orientierungsmaßstab" herangezogen werden kann, sie steht der Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Taten im Rahmen der nach § 86 Abs. 1 FrPolG 2005 vorzunehmenden Beurteilung des Gesamtfehlverhaltens des Fremden aber in keiner Weise entgegen (Hinweis E 18. März 2003, 2002/18/0198).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006180274.X02Im RIS seit
10.10.2008Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009