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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BVergG 2002 §100 Abs1;Rechtssatz
Es trifft zwar zu, dass Voraussetzung für eine rechtswirksame Erteilung eines Zuschlages im Sinne des § 175 Abs. 1 BVergG 2002 die vorangegangene Bekanntgabe einer entsprechenden Zuschlagsentscheidung gemäß § 100 BVergG 2002 ist. Die mitbeteiligte Partei als Auftraggeberin konnte aber von einer derartigen Zuschlagsentscheidung ausgehen, da nach Erlassung des Vorerkenntnisses gemäß § 42 Abs. 3 VwGG davon auszugehen war, dass die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers von der Vergabekontrollbehörde niemals für nichtig erklärt worden ist (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 26. April 2007, Zl. 2005/04/0222).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006040161.X01Im RIS seit
31.10.2008Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009