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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Die Genehmigung eines Gewinnungsbetriebplans als antragsbedürftiger Verwaltungsakt (vgl. § 80 Abs. 1 MinroG) steht mit dem Gesetz nur dann im Einklang, wenn sich die erteilte Genehmigung im Rahmen des beantragten Projektes bewegt. Der Behörde ist es verwehrt, mehr oder etwas anderes zu bewilligen, als vom Genehmigungswerber beantragt wurde (vgl. das hg. Erkenntnis vom 14. September 2005, Zl. 2003/04/0007).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006040081.X02Im RIS seit
31.10.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013