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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1298;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/03/0081 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/03/0080 E 23. Oktober 2008Rechtssatz
Die Regulierungsbehörde hat im angefochtenen Bescheid jeweils mit EUR 81,54 begrenzte Pönalezahlungen für Fälle der (verschuldeten) Nichteinhaltung von Antwortzeiten vorgesehen. Im Hinblick auf den Verschuldensmaßstab (auch) leichten Verschuldens ist der Regulierungsbehörde nicht entgegenzutreten, wenn sie den gesetzlichen Haftungsmaßstab einschließlich der in § 1298 ABGB vorgesehenen Beweislastverteilung herangezogen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006030079.X03Im RIS seit
03.10.2008Zuletzt aktualisiert am
24.10.2011