RS Vwgh 2008/9/3 2006/03/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.2008
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
91/01 Fernmeldewesen

Norm

ABGB §1298;
TKG 2003 §50 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/03/0081 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/03/0080 E 23. Oktober 2008

Rechtssatz

Die Regulierungsbehörde hat im angefochtenen Bescheid jeweils mit EUR 81,54 begrenzte Pönalezahlungen für Fälle der (verschuldeten) Nichteinhaltung von Antwortzeiten vorgesehen. Im Hinblick auf den Verschuldensmaßstab (auch) leichten Verschuldens ist der Regulierungsbehörde nicht entgegenzutreten, wenn sie den gesetzlichen Haftungsmaßstab einschließlich der in § 1298 ABGB vorgesehenen Beweislastverteilung herangezogen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006030079.X03

Im RIS seit

03.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten