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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §16 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/14/0128 E 20. Oktober 2004 RS 4Stammrechtssatz
Der Nachweis der Uneinbringlichkeit kann auf beliebige Weise geführt werden. Bei Uneinbringlichkeit wegen Zahlungsunfähigkeit sind Belege über erfolglose Einbringungsversuche ausreichend, aber nicht unbedingt erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2003130109.X02Im RIS seit
30.09.2008Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009