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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §12 Abs1;Rechtssatz
Der Begriff der "missbräuchlichen Verwendung" einer Waffe ist nicht restriktiv auszulegen. Es kommt nicht darauf an, dass die so qualifizierte rechtswidrige Verwendung von Waffen durch die vom Waffenverbot betroffene Person selbst erfolgt (vgl das hg Erkenntnis vom 28. Februar 2006, Zl 2005/03/0206).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005030110.X01Im RIS seit
30.09.2008Zuletzt aktualisiert am
14.11.2016