RS Vwgh 2008/9/3 2006/13/0167

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Veröffentlicht am 03.09.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Erlassung eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO steht weder im Ermessen der Behörde noch besteht diesbezüglich ein Vollzugsspielraum.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006130167.X04

Im RIS seit

20.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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