RS Vwgh 2008/9/3 2008/04/0085

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Veröffentlicht am 03.09.2008
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §360 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass die Behörde bereits früher auf Grund der Nichtbefolgung gleichartiger Verfahrensanordnungen gleichartige Maßnahmen gemäß § 360 Abs. 1 GewO erlassen hat, macht die neuerliche Erlassung einer derartigen Maßnahme nicht unzulässig (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. Mai 2006, Zl. 2006/04/0033, mit ausführlicher Begründung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008040085.X01

Im RIS seit

29.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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