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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GGBG 1998 §13 Abs1a Z2 idF 2002/I/086;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/03/0085 E 24. März 2010 2007/03/0031 E 22. Februar 2010Rechtssatz
Ausführungen zum Charakter der im vorliegenden Erkenntnis näher dargestellten Übertretungen des GGBG als Ungehorsamsdelikte. (Wenn sich der Beschuldigte auf (näher bezeichnete) Schulungen bzw Besprechungen betreffend "aktuelle Neuerungen" und die Anweisung, vor jedem Fahrantritt zu kontrollieren, ob die Beförderungspapiere, Schutzvorrichtungen und Ladungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und in ordnungsgemäßem Zustand sind, beruft, tut er damit kein wirksames Kontrollsystem dar.)
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005030010.X01Im RIS seit
14.10.2008Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010