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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs1;Rechtssatz
Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn einer Strafbarkeit in Folge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 leg. cit. wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht. Die Tathandlung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist eine durch die Ahndung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nachbestrafte Vortat (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 7. Juli 2004, 2003/13/0171).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008130076.X01Im RIS seit
08.10.2008Zuletzt aktualisiert am
04.12.2015