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25/04 Sonstiges StrafprozessrechtNorm
StaatsbürgerschaftsrechtsNov 2005;Rechtssatz
Mit der zwingenden Verleihungsvoraussetzung eines hinreichend gesicherten Lebensunterhaltes gab der Gesetzgeber zu verstehen, dass er die Staatsbürgerschaft nur an Fremde verliehen wissen will, die ihren Lebensunterhalt in Österreich durch entsprechendes Einkommen (oder gleichzusetzende Leistungen) ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen der Gebietskörperschaften hinreichend gesichert haben. Diese gesetzlichen Voraussetzungen müssen objektiv erfüllt sein; dass den Verleihungswerber am Fehlen eines hinreichend gesicherten Lebensunterhalts im Sinne des Art 10 Abs. 1 Z. 7 und des § 10 Abs. 5 StbG kein Verschulden trifft, ist nicht von Belang (vgl. das hg. E vom 10. April 2008, Zl. 2007/01/1394, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008010494.X01Im RIS seit
08.10.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013