RS Vwgh 2008/9/4 2008/01/0494

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Veröffentlicht am 04.09.2008
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Index

25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StaatsbürgerschaftsrechtsNov 2005;
StbG 1985 §10 Abs1 Z7;
StbG 1985 §10 Abs5;

Rechtssatz

Mit der zwingenden Verleihungsvoraussetzung eines hinreichend gesicherten Lebensunterhaltes gab der Gesetzgeber zu verstehen, dass er die Staatsbürgerschaft nur an Fremde verliehen wissen will, die ihren Lebensunterhalt in Österreich durch entsprechendes Einkommen (oder gleichzusetzende Leistungen) ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen der Gebietskörperschaften hinreichend gesichert haben. Diese gesetzlichen Voraussetzungen müssen objektiv erfüllt sein; dass den Verleihungswerber am Fehlen eines hinreichend gesicherten Lebensunterhalts im Sinne des Art 10 Abs. 1 Z. 7 und des § 10 Abs. 5 StbG kein Verschulden trifft, ist nicht von Belang (vgl. das hg. E vom 10. April 2008, Zl. 2007/01/1394, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008010494.X01

Im RIS seit

08.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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