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25/04 Sonstiges StrafprozessrechtNorm
StaatsbürgerschaftsrechtsNov 2005;Rechtssatz
§ 10 Abs. 5 StbG stellt klar, dass im Hinblick auf das Erfordernis des hinreichend gesicherten Lebensunterhalts des Einbürgerungswerbers nicht nur auf sein Einkommen im Entscheidungszeitpunkt abgestellt werden soll. Vielmehr erfordert die Annahme eines "hinreichend gesicherten Lebensunterhalts" eine Nachhaltigkeit der Einkommenssicherung, die nach den gesetzlichen Vorgaben nur dann gegeben ist, wenn vom Verleihungswerber zum Entscheidungszeitpunkt feste und regelmäßige eigene Einkünfte für die letzten drei Jahre nachgewiesen werden (vgl. hiezu das hg. E vom 10. April 2008, Zl. 2007/01/1394).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008010494.X04Im RIS seit
08.10.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013