RS Vwgh 2008/9/4 2007/17/0118

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Veröffentlicht am 04.09.2008
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;
LAO Stmk 1963 §161 Abs1 idF 1983/034;

Rechtssatz

Es kommt für die Beurteilung der Stundungsvoraussetzung der erheblichen Härte in erster Linie auf das Vorhandensein liquider oder verwertbarer Betriebsmittel und nicht auf die Gewinnerwartung eines Unternehmens an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007170118.X04

Im RIS seit

27.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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