RS Vwgh 2008/9/5 2005/12/0068

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Veröffentlicht am 05.09.2008
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63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §105;
GehG 1956 §105a;
GehG 1956 §106;

Rechtssatz

Soweit mit dem Antrag die Feststellung der Gebührlichkeit einer Verwendungszulage, Verwendungsabgeltung oder allenfalls einer Dienstzulage oder Dienstabgeltung (vgl. §§ 105, 105a und 106 GehG) begehrt wird, wäre der Beschwerdeführer auch dahin anzuleiten gewesen, dass ein derartiges Begehren nur dann dem Gesetz entspricht, wenn diese Abgeltung für einen bestimmten Zeitraum begehrt wird (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. April 2006, Zl. 2005/12/0117).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120068.X07

Im RIS seit

02.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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