RS Vwgh 2008/9/5 2005/12/0158

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Veröffentlicht am 05.09.2008
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

B-VG Art140;
PG 1965 §65 Abs1 Z2 idF 2002/I/119;
PG 1965 §65 Abs5 idF 2002/I/119;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Das PG bietet keine Grundlage für die vom Bundesminister für Inneres vorgenommene Berücksichtigung von Nebengebührenwerten aus einem früheren privatrechtlichen Dienstverhältnis. Zwar sieht § 65 Abs. 1 Z. 2 iVm Abs. 5 PG die Berücksichtigung von Nebengebühren aus einem früheren Dienstverhältnis zum Bund vor, welche anlässlich der Aufnahme des Beamten mit Bescheid festzustellen sind. Wie der Verwaltungsgerichtshof jedoch in seinem Erkenntnis vom 19. September 2003, Zl. 2003/12/0148, zu einem dem gegenständlichen Fall ähnlichen Sachverhalt festgestellt hat, sind mit dem Begriff "frühere Dienstverhältnisse" ausschließlich solche privatrechtlichen Dienstverhältnisse zum Bund gemeint, welche vor der Begründung des aktuellen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses liegen. Privatrechtliche Dienstverhältnisse, die während eines Karenzurlaubes neben dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Beamten bestehen, sind damit nicht erfasst. Der Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Erkenntnis mit näherer Begründung ferner dargelegt, dass gegen dieses Regelungssystem auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120158.X04

Im RIS seit

02.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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