RS Vwgh 2008/9/5 2007/12/0077

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Veröffentlicht am 05.09.2008
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

NGZG 1971 §10 Abs6 impl;
PG 1965 §65 Abs5 idF 2002/I/119;

Rechtssatz

§ 10 Abs. 6 NGZG - der im Wesentlichen mit § 65 Abs. 5 PG

übereinstimmt - kann denkmöglich nur dahingehend interpretiert werden, dass unter den darin genannten "früheren Dienstverhältnissen zum Bund" ausschließlich solche verstanden werden können, die vor der Aufnahme des Beamten in das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis gelegen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120077.X04

Im RIS seit

03.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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