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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
DeregulierungsG - Öffentlicher Dienst 2002;Rechtssatz
Sind in den Personalämtern nach § 17 Abs. 3 PTSG nachgeordnete Dienstbehörden (erster Instanz) eingerichtet worden, so ist vor dem Hintergrund der Neufassung insbesondere des § 2 Abs. 2 DVG durch das Deregulierungsgesetz - Öffentlicher Dienst 2002 eine Zuweisung von Aufgaben, daher von Zuständigkeiten in bestimmten Angelegenheiten durch Verordnung - im vorliegenden Fall nach § 17a Abs. 3 PTSG durch den Vorsitzenden des Vorstandes der Telekom Austria AG - an diese Personalämter nicht mehr notwendig, weil den in § 17 Abs. 3 PTSG genannten Personalämtern ex lege die Funktion von nachgeordneten Dienstbehörden (bzw. von Dienstbehörden erster Instanz) zukommt.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007120136.X01Im RIS seit
17.10.2008Zuletzt aktualisiert am
23.03.2011