RS Vwgh 2008/9/5 2007/12/0077

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Veröffentlicht am 05.09.2008
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §65 Abs5 idF 2002/I/119;

Rechtssatz

In Anbetracht der eindeutigen Anordnung des § 65 Abs. 5 PG, wonach der dort vorgesehene Bescheid anlässlich der Aufnahme des Beamten zu erlassen ist, kann diese Bestimmung denkmöglich nur dahingehend interpretiert werden, dass unter "früheren Dienstverhältnissen zum Bund" jedenfalls im Verständnis dieses Absatzes nur solche verstanden werden können, die vor der Aufnahme des Beamten in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis gelegen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120077.X03

Im RIS seit

03.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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